Kinder & Jugendliche

Eine Korrektur der Zahn- und Kieferstellung leistet bei Kindern und Jugendlichen einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Karies, Zahnfleischentzündungen, Kiefergelenkserkrankungen und orthopädischen Folgeerkrankungen (z.B. Haltungsschäden). Kieferorthopädie trägt auch dazu bei, Sprachfehler und Muskelfehlfunktionen zu beheben. Schöne, gerade Zähne machen darüber hinaus attraktiv und erhöhen das Selbstvertrauen.
KFO Stelz | Auszubildende Frau Höschel nimmt Gebissabdruck von Patient
KFO Stelz | Der richtige Behandlungszeitpunkt

Der richtige Behandlungszeitpunkt:

Viele Eltern sind unsicher in Bezug auf den „richtigen“ Zeitpunkt für die erste Untersuchung und den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung. An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher einen ersten Überblick geben, in welchem Alter wir eine Vorstellung in unserer Praxis empfehlen.

Frühbehandlung

In der Regel beginnt die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern im Alter von 11 bis 12 Jahren − zu dieser Zeit findet der Zahnwechsel der Eck- und Seitenzähne statt, und es ist genügend Wachstumspotenzial vorhanden, um Kiefer- & Gelenkfehlstellungen meist ohne Zahnentfernung zu korrigieren. Bei starken Abweichungen der Gebissentwicklung, etwa durch frühen Milchzahnverlust (Unfall, Karies) oder sogenannte Habits wie Daumenlutschen, kann eine kieferorthopädische Behandlung schon ab dem sechsten Lebensjahr sinnvoll sein. Der überwiegende Teil der Frühbehandlungen beginnt allerdings im Alter von etwa sieben bis neun Jahren und dauert meist nur eineinhalb Jahre.
KFO Stelz | Röntgen bei Patient
KFO Stelz | Feste Zahnspangen

Hauptbehandlung

Die kieferorthopädische Hauptbehandlung beginnt in aller Regel in der sogenannten Wechselgebissphase, also wenn die letzten bleibenden Zähne durchbrechen (Eck- und Backenzähne). Zu dieser Zeit sind die Kinder meist zwischen 11 und 13 Jahren alt.

Abhängig vom Therapieziel kommen verschiedene Behandlungsgeräte zum Einsatz.

Herausnehmbare Zahnspangen

Herausnehmbare („lose“) Zahnspangen kommen häufig bei Kindern zu Beginn der Behandlung oder in der Frühbehandlung zum Einsatz. Sie nutzen das natürliche Körperwachstum, um die Kieferentwicklung gezielt zu steuern – beispielsweise um unterentwickelte Kiefer zu fördern oder ungünstige Schluck- oder Kaumuster zu regulieren. Sie können jedoch auch eingesetzt werden, um einzelne Zahngruppen zu bewegen, um nach Korrektur mit einer festen Zahnspange, das erreichte Behandlungsergebnis festzuhalten. Abhängig vom Therapieziel stehen aktive Geräte oder funktionskieferorthopädische (FKO-Geräte) zur Auswahl.
KFO Stelz | Lose Zahnspangen

Feste Zahnspangen

Feste Zahnspangen werden zur Korrektur mittlerer bis schwerer Zahnfehlstellungen eingesetzt. Dazu gehört z. B. die Zähne im Kiefer nach hinten zu verschieben, zu weit herausgewachsene Zähne in den Kiefer zurückzubewegen oder umgekehrt zu „kurze“ Zähne zum Herauswachsen anzuregen und falsch ausgerichtete Zähne zu drehen. Hierfür werden sogenannte Brackets auf die Zähne geklebt. Mithilfe eines Drahtbogens (Behandlungsbogen), der an den Brackets befestigt ist, werden die Zähne präzise in die gewünschte Position bewegt.

Für eine ästhetische, schonende und effiziente Therapie setzen wir bei festen Zahnspangen auf innovative Verfahren.

– selbstligierende Brackets aus Metall (SPEED®)

– selbstligierende Brackets aus Keramik (In-Ovation-C®)

– individuelle Brackets (Insignia™)

KFO Stelz | Feste Zahnspange Insignia
Herausnehmbare Zahnspangen
Feste Zahnspangen
Gesetzliche Krankenversicherung bei Patienten unter 18 Jahre
Der Gesetzgeber sieht für die Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, eine so genannte ausreichende Versorgung vor, die auf das notwendige und wirtschaftliche Maß begrenzt ist. Laut Gesetz gilt eine Versorgung dann als ausreichend, wenn sie diejenigen Kiefer- und Zahnfehlstellungen korrigiert, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs. l Satz 1 Sozialgesetzbuch V).
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Häufig sind in privaten Krankenversicherungsverträgen Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen nur zu einem bestimmten Prozentsatz von beispielsweise 30, 50 oder 90% versichert, was zwar zu geringeren Beiträgen, aber im Behandlungsfall dann auch zu entsprechenden prozentualen Eigenanteilen führt. Prüfen Sie bitte vor dem Erstberatungstermin, ob die vereinbarte prozentuale Erstattung so Ihren Wünschen während einer kieferorthopädischen Behandlung entspricht und passen Sie diese bitte bei Bedarf vor dem ersten Termin bei uns an Ihren Bedarf an. Generell bestehen im privaten Versicherungsbereich trotz der Sparmaßnahmen im Beihilfebereich und bei den privaten Krankenversicherungen der letzten Jahre nach wie vor deutlich bessere Bedingungen für die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungen als im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).