Zusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen gibt es sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte. Damit Sie nach der Behandlungseinschätzung keine finanzielle Überraschung erleben, empfehlen wir allen Patienten eine Zusatzversicherung. Mit dieser werden die Kosten sowohl bei einer niedrigen KIG-Einstufung als auch bei außervertraglichen Leistungen übernommen.

Zahnzusatzversicherungen gibt es sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte.

Bei den gesetzlich Versicherten geht es dabei primär um eine Abdeckung für den Fall, dass die vom Kieferorthopäden vorgenommene KIG-Einstufung zum Ergebnis KIG 1 oder 2 führt und somit gar keine Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Da durch den medizinischen Fortschritt bedingt heutzutage auch moderne Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Vertragsleistungen hinausgehen, entscheiden sich viele Versicherte im Falle einer KIG-Einstufung von 3 bis 5 für sogenannte außervertragliche Leistungen (AVLs).

Eine rechtzeitig abgeschlossene private Zusatzversicherung schließt oftmals auch eine Kostenbeteiligung an diesen außervertraglichen Leistungen mit ein.

Da man als gesetzlich Versicherter im Vorfeld nicht wissen kann, was die vom Kieferorthopäden vorzunehmende KIG-Einstufung ergeben wird, empfehlen wir dringend rechtzeitig den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die sowohl bei KIG 1 oder 2 für die Gesamtbehandlung leistet als auch bei KIG 3 bis 5 für außervertragliche Leistungen. Dabei bedeutet rechtzeitig, dass der Versicherungsschutz in Form eines dem Versicherten vorliegenden Versicherungsscheins bereits zum Zeitpunkt der Erstberatung beim Kieferorthopäden gewährleistet sein sollte.

Nach einer Erstberatung beim Kieferorthopäden besteht keine Möglichkeit mehr, noch eine Zusatzversicherung abzuschließen, da aus Sicht der Versicherung der „Schadensfall“ bereits eingetreten und dokumentiert ist.
Ferner ist zu beachten, dass bei den meisten privaten Zahnzusatzversicherungen eine Karenzzeit von 6 oder 8 Monaten besteht, das bedeutet, dass erst nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit Leistungen von der privaten Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden dürfen.

Bei den privat Versicherten geht es vor allem darum, dass die bei Beamten vorgesehene Beihilfe durch den jeweiligen Dienstherren i.d.R. nur eine Erstattung von 80 % der Gesamtkosten vorsieht, so dass eine private Zusatzversicherung empfehlenswert ist, die die Restkosten von 20 % übernimmt.

Nach einer Erstberatung beim Kieferorthopäden besteht keine Möglichkeit mehr, noch eine Zusatzversicherung abzuschließen, da aus Sicht der Versicherung der „Schadensfall“ bereits eingetreten und dokumentiert ist.
Ferner ist zu beachten, dass bei den meisten privaten Zahnzusatzversicherungen eine Karenzzeit von 6 oder 8 Monaten besteht, das bedeutet, dass erst nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit Leistungen von der privaten Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden dürfen.

Haben Sie noch Fragen?

Bezüglich der Zusatzversicherung und anderen Fragen zur Finanzierung der kieferorthopädischen Behandlung beraten wir Sie gerne im Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!