Zahnzusatzversicherungen gibt es sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte. Damit Sie nach der Behandlungseinschätzung keine finanzielle Überraschung erleben, empfehlen wir allen Patienten eine Zusatzversicherung. Mit dieser werden die Kosten sowohl bei einer niedrigen KIG-Einstufung als auch bei außervertraglichen Leistungen übernommen.
Zahnzusatzversicherungen gibt es sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte.
Bei den gesetzlich Versicherten geht es dabei primär um eine Abdeckung für den Fall, dass die vom Kieferorthopäden vorgenommene KIG-Einstufung zum Ergebnis KIG 1 oder 2 führt und somit gar keine Kostenbeteiligung durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Da durch den medizinischen Fortschritt bedingt heutzutage auch moderne Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die über die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Vertragsleistungen hinausgehen, entscheiden sich viele Versicherte im Falle einer KIG-Einstufung von 3 bis 5 für sogenannte außervertragliche Leistungen (AVLs).
Eine rechtzeitig abgeschlossene private Zusatzversicherung schließt oftmals auch eine Kostenbeteiligung an diesen außervertraglichen Leistungen mit ein.
Nach einer Erstberatung beim Kieferorthopäden besteht keine Möglichkeit mehr, noch eine Zusatzversicherung abzuschließen, da aus Sicht der Versicherung der „Schadensfall“ bereits eingetreten und dokumentiert ist.
Ferner ist zu beachten, dass bei den meisten privaten Zahnzusatzversicherungen eine Karenzzeit von 6 oder 8 Monaten besteht, das bedeutet, dass erst nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit Leistungen von der privaten Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden dürfen.
Nach einer Erstberatung beim Kieferorthopäden besteht keine Möglichkeit mehr, noch eine Zusatzversicherung abzuschließen, da aus Sicht der Versicherung der „Schadensfall“ bereits eingetreten und dokumentiert ist.
Ferner ist zu beachten, dass bei den meisten privaten Zahnzusatzversicherungen eine Karenzzeit von 6 oder 8 Monaten besteht, das bedeutet, dass erst nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit Leistungen von der privaten Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden dürfen.
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Dr. Rainer Stelz
Fachpraxis für Kieferorthopädie
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