Erwachsene

Ein perfektes Gebiss schenkt die Natur leider nur wenigen Menschen. Doch schiefe Zähne sind kein Schicksal, mit dem man sich abfinden muss. Die moderne Kieferorthopädie bietet vielfältige Möglichkeiten, Zahn- und Kieferfehlstellungen effektiv, schonend und vor allem unauffällig zu korrigieren – und das in jedem Alter.
KFO Stelz | Frau Abu-Samra verwendet Intraoralscanner bei Patientin
KFO Stelz | Behandlungsgespräch mit Dr. Stelz und Patientin

Schöne, gerade Zähne sind ein Stück Lebensqualität

Die Kieferorthopädie bei Erwachsenen leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Kiefergelenkserkrankungen. Ferner hilft sie dabei, Beschwerden beim Kauen und Abbeißen zu beseitigen und günstigere Verhältnisse für die Versorgung mit Zahnersatz oder Implantaten zu schaffen. Darüber hinaus machen gerade und schöne Zähne attraktiv, erhöhen das Selbstvertrauen und können sich so positiv auf den privaten und beruflichen Erfolg auswirken. Sympathie, Überzeugungskraft und Lebensfreude – all das kann ein strahlendes Lächeln im Bruchteil einer Sekunde ausdrücken. Eine kieferorthopädische Behandlung lohnt sich also in vielerlei Hinsicht!

Für eine möglichst schonende, unauffällige Behandlung

KFO Stelz | Dr. Stelz Hinweis

In unserer Zahnspangen-Übersicht erfahren Sie mehr über unsere Behandlungsgeräte.

KFO Stelz | Behandlungswerkzeuge

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung

Um eine ausgeprägte Kieferfehlstellung im Erwachsenenalter zu korrigieren, ist meist ein kieferchirurgischer Eingriff notwendig, da nach dem Abschluss des Wachstums die Position des Ober- und Unterkiefers auf andere Weise nicht mehr beeinflusst werden kann.

Die Vorbereitung und die anschließende Zahnkorrektur übernehmen wir in unserer Praxis, den Eingriff übernimmt ein erfahrener Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg in einer Universitätsklinik. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich die gesamte Zeit über zur Verfügung.

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich bei über 18 jährigen Patienten grundsätzlich nicht an den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung außer in dem Ausnahmefall, dass eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung geplant wird. Dabei findet die kieferorthopädische Behandlung mittels einer festsitzenden Zahnspange im Ober- und Unterkiefer statt und es wird während dieser Behandlung ein kieferchirurgischer Eingriff eingeplant, bei dem die Position zwischen Ober- und Unterkiefer verändert wird. Da Erwachsene definitionsgemäß kein Wachstum mehr aufweisen, ist im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen das chirurgische Vorgehen die einzige Möglichkeit, diese Verschiebung zwischen Ober- und Unterkiefer zu erreichen. Eine zweite Bedingung für eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung ist neben der Notwendigkeit eines solchen operativen Eingriffs eine hinreichende Einstufung nach dem auch bei minderjährigen Patienten eingesetzten KIG-System, nähere Details dazu erfahren Sie bei uns im Rahmen einer unverbindlichen Beratung.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt jedoch auch bei Erwachsenen nur die Leistungen, die zum Erreichen der im Behandlungsplan enthaltenen Ziele erforderlich und unter dem wirtschaftlichen Aspekt am günstigsten sind, nicht jedoch die individuell bestmögliche Versorgung.
Auch als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, für sich die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erhalten. Bei dem ausführlichen Beratungstermin sprechen Sie mit uns über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und wir erstellen anschließend ein individuelles Behandlungskonzept, das die medizinischen Aspekte, Ihre Bedürfnisse sowie Ihre individuellen Wünsche für die Behandlung berücksichtigt.

Gesundheitsleistungen, die über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden in der Kieferorthopädie als außervertragliche Leistungen (AVL) bezeichnet.
Durch die Wahl von außervertraglichen Leistungen können Sie aus allen modernen kieferorthopädischen Materialien, Behandlungssystemen und Therapiekonzepten auswählen und so die angenehmste, schonendste und medizinisch sinnvollste Behandlung auswählen.

Zu den außervertraglichen Leistungen gehören z. B. Maßnahmen, die dazu dienen:
- den Komfort während der Behandlung zu erhöhen
- die Therapiedauer zu verkürzen
- vor erhöhter Kariesgefahr während der Therapie zu schützen
- ggf. die Extraktion von Zähnen zu vermeiden
- ein funktionell optimales Resultat zu erzielen
- ein ästhetisch optimales Ergebnis zu erzielen
- das Behandlungsergebnis auf Dauer zu stabilisieren

Häufig sind in privaten Krankenversicherungsverträgen Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen nur zu einem bestimmten Prozentsatz von beispielsweise 30, 50 oder 90% versichert, was zwar zu geringeren Beiträgen, aber im Behandlungsfall dann auch zu entsprechenden prozentualen Eigenanteilen führt. Prüfen Sie bitte vor dem Erstberatungstermin, ob die vereinbarte prozentuale Erstattung so Ihren Wünschen während einer kieferorthopädischen Behandlung entspricht und passen Sie diese bitte bei Bedarf vor dem ersten Termin bei uns an Ihren Bedarf an. Die Beihilfestellen beteiligen sich mittlerweile in der Regel nicht mehr an kieferorthopädischen Behandlungen, die für Erwachsene geplant werden.