Bei häufigem Schnullergebrauch
Jedes Kind sollte bis zum 10. Lebensjahr kieferorthopädisch untersucht werden. Zu dieser Zeit findet bei den meisten Kindern der Zahnwechsel der Eck- und Seitenzähne statt, und es ist genügend Wachstumspotenzial vorhanden, um Kiefer- und Gelenkfehlstellungen meist ohne Zahnentfernung auszugleichen.
Nur selten ist bei einer Fehlstellung ein später Behandlungsbeginn (ab dem 12. Lebensjahr) bzw. eine Behandlung erst nach Abschluss des Wachstums mit 14 – 18 Jahren sinnvoll.
Die kieferorthopädische Hauptbehandlung beginnt in aller Regel in der sogenannten Wechselgebissphase, also wenn die letzten bleibenden Zähne durchbrechen (Eck- und Backenzähne). Zu dieser Zeit sind die Kinder meist zwischen 11 und 13 Jahren alt.
Abhängig vom Therapieziel kommen verschiedene Behandlungsgeräte zum Einsatz.
Aktive herausnehmbare Zahnspangen („aktive Platten“) nutzen eine „Fremdkraft“, um die Zahn- und Kieferstellung zu verändern. Diese Kraft wird durch Dehnschrauben oder Federn ausgeübt, die in die Spange eingearbeitet sind und im Laufe der Behandlung weiter gestellt werden.
Funktionskieferorthopädische Geräte sind kleine „Turngeräte“ für den Mund, die passiv, also nur durch körpereigene Kräfte (Wachstum, Mundbewegungen) wirken. Sie liegen locker im Mund und führen durch den Übungseffekt langfristig zu einer positiven Veränderung der Funktion.
Feste Zahnspangen werden zur Korrektur mittlerer bis schwerer Zahnfehlstellungen eingesetzt. Dazu gehört z. B. die Zähne im Kiefer nach hinten zu verschieben, zu weit herausgewachsene Zähne in den Kiefer zurückzubewegen oder umgekehrt zu „kurze“ Zähne zum Herauswachsen anzuregen und falsch ausgerichtete Zähne zu drehen. Hierfür werden sogenannte Brackets auf die Zähne geklebt. Mithilfe eines Drahtbogens (Behandlungsbogen), der an den Brackets befestigt ist, werden die Zähne präzise in die gewünschte Position bewegt.
Für eine ästhetische, schonende und effiziente Therapie setzen wir bei festen Zahnspangen auf innovative Verfahren.
– selbstligierende Brackets aus Metall (SPEED®)
– selbstligierende Brackets aus Keramik (In-Ovation-C®)
– individuelle Brackets (Insignia™)
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung beschreibt also nur die Leistungen, die zum Erreichen der genannten Ziele erforderlich und unter dem wirtschaftlichen Aspekt am günstigsten sind, nicht jedoch die individuell bestmögliche Versorgung.
Auch als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erhalten. Bei dem ausführlichen Beratungstermin sprechen Sie mit uns über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und wir erstellen anschließend ein individuelles Behandlungskonzept, das die medizinischen Aspekte, die Bedürfnisse Ihres Kindes sowie Ihre individuellen Wünsche für die Behandlung berücksichtigt.
Gesundheitsleistungen, die über das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden in der Kieferorthopädie als außervertragliche Leistungen (AVL) bezeichnet.
Durch die Wahl von außervertraglichen Leistungen können Sie für Ihr Kind aus allen modernen kieferorthopädischen Materialien, Behandlungssystemen und Therapiekonzepten auswählen und so für Ihr Kind die angenehmste, schonendste und medizinisch sinnvollste Behandlung auswählen.
Zu den außervertraglichen Leistungen gehören z. B. Maßnahmen, die dazu dienen:
- den Komfort während der Behandlung zu erhöhen
- die Therapiedauer zu verkürzen
- vor erhöhter Kariesgefahr während der Therapie zu schützen
- ggf. die Extraktion von Zähnen zu vermeiden
- ein funktionell optimales Resultat zu erzielen
- ein ästhetisch optimales Ergebnis zu erzielen
- das Behandlungsergebnis auf Dauer zu stabilisieren
Sie können für Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden, vor der kieferorthopädischen Erstuntersuchung eine Zusatzversicherung abschließen.
Mehr Informationen zu kieferorthopädischen Zusatzversicherungen erhalten Sie hier.
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Einen Termin können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Dr. Rainer Stelz
Fachpraxis für Kieferorthopädie
Kirchstraße 7 -13
26603 Aurich
Telefon: 0 49 41 – 96 95 50
Fax: 0 49 41 – 96 955-27
E-Mail: kontakt@kfo-stelz.de
Wir empfehlen Ihnen, aus Zeitersparnis und zur besseren Planung, Ihre Terminanfrage per E-Mail zu senden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche detaillierter zu beschreiben, und wir können auf Ihre Anfrage effizienter eingehen.
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